Barrierefreiheit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, auch BFSG genannt, ist bereits 2021 eine beschlossene Sache und ab Mitte 2025 gilt für Websites und Apps eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Die Regelungen basieren auf der europäischen Norm EN301549, welche sich wiederum zum großen Teil an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) orientiert.

Auch in unserem Unternehmen steht das Thema 'Barrierefreiheit' an einer zentralen Stelle, so dass möglichst alle Menschen und somit auch potentielle Kunden an keiner Stelle ausgeschlossen werden. Unabhängig davon, dass sämtliche Inhalte auf unserer Webseite nur als rein-geschäftliches Angebot (B2B) zu verstehen sind.
In diesem Zusammenhang haben wir sämtliche Inhalte und die Änderungen und Anforderungen, welche damit einhergehen auch auf unserer Homepage entsprechend angepasst.

Hierzu zählen insbesondere die folgenden Anforderungen:



Sollten Sie dennoch bei einzelnen Bereichen eine weiterführende Erläuterung benötigen, so stehen wir Ihnen gerne für weitere Rückfragen zur Verfügung

Dehof und Nenninger GmbH & Co. KG
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